Gesundheitsschutz bei den Pilotversuchen mit Cannabis

Wer einen wissenschaftlichen Pilotversuch mit Cannabis zu Genusszwecken durchführen will, muss ein Präventions-, Jugendschutz- und Gesundheitsschutzkonzept einreichen. Welche Massnahmen sich dabei eignen, zeigt der «Orientierungsrahmen für die Pilotversuche mit Cannabis», den Infodrog im Auftrag des BAG erstellt hat.

Artikeldetails

Die am 25. September 2020 angenommenen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, Pilotversuche mit Cannabis zu Genusszwecken durchzuführen. Befristete wissenschaftliche Studien können nun Erfahrungen mit alternativen Regelungen zum gesellschaftlichen Umgangs mit dem nicht-medizinischen Konsum von Cannabis liefern. Das BAG hat Infodrog beauftragt, einen Orientierungsrahmen zum Gesundheitsschutz für solche Pilotversuche zu erarbeiten. Die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) gibt Mindestvorgaben zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes an. Der vorliegende Bericht hat diese Vorgaben integriert und konkretisiert und er zeigt auf, wie sie umgesetzt werden können. Gleichzeitig werden Massnahmen in den Bereichen Jugendschutz, Prävention, Beratung und Therapie (inkl. Früherkennung und Frühintervention, F+F) vorgeschlagen, die nicht verpflichtend sind und bei Bedarf den Bedürfnissen der einzelnen Studien angepasst werden können. Auf der Basis des Orientierungsrahmens können die einzelnen Pilotversuche ihre spezifischen Gesundheits-, Präventions- und Jugendschutzkonzepte erstellen.

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