Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) betreffend Einschränkung und Verboten von Alkoholwerbung und Alkoholsponsoring.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinie), welche den Verkauf und/oder den Konsum von Alkohol an bestimmten Orten verbieten oder einschränken.
Die Kantone spielen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Alkoholpolitik. Sie können z.B. Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften oder auch das Abgabealter regeln. Eine Liste informiert über die kantonalen Vorschriften.
Die Alkoholpolitik in der Schweiz stützt sich auf Rechtsbestimmungen. Geregelt werden Produktsicherheit, Herstellung und Handel. Es bestehen Vorschriften zum Gesundheits- und Jugendschutz. Testkäufe kontrollieren das Abgabeverbot an U16 bzw. U18-jährige.
Besteuerung, Werbeverbote, Promille- und Altersgrenzen: Die Alkoholpolitik in Europa unterscheidet sich von Land zu Land. Die angebotene Datenbank bietet einen Überblick und ermöglicht Vergleiche.
Mit der Verabschiedung des Nationalen Programms Alkohol (NPA) durch den Bundesrat, erhielt das Bundesamt für Gesundheit 2008 den Auftrag, mit einer kohärenten Alkoholpolitik auf den Ebenen von Bund und Kantonen dem problematischen Alkoholkonsum und der Alkoholabhängigkeit entgegenzuwirken. Ab 2017 geben die Strategie Nichtübertragbare Krankheiten und die Strategie Sucht die Stossrichtungen der Alkoholpolitik des Bundes vor.
In der Schweiz sind Bund und Kantone mit der Alkoholpolitik betraut. Sie erlassen auf ihrer jeweiligen Ebene gesetzliche Regelungen und finanzieren Alkoholpräventionsprojekte. Weitere Akteure sind Gemeinden und NGOs, die sich für Alkoholprävention einsetzen.
Alkoholmissbrauch kostet die Schweiz jährlich rund vier Milliarden Franken. Bund und Kantone gehen mit ihrer Alkoholpolitik dagegen vor. Auch Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen engagieren sich für die Alkoholprävention. Dabei koordinieren alle Beteiligten ihre Aktivitäten.
Die Koordinations- und Dienstleistungsplattform Sucht (KDS) wurde 1996 vom Bundesrat eingesetzt mit dem Ziel, die Vier-Säulen-Politik des Bundes schweizweit zu verankern.
Zwischen Mai und Juli 2015 wurde die Nationale Strategie Sucht einer öffentlichen Anhörung unterzogen. Diese zeigte, dass die grosse Mehrheit der Kantone, die Fachorganisationen sowie weitere Akteure des Gesundheits- und des Sozialwesens die vorliegende Strategie im Grundsatz befürworten.
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