Die Angebote für Gesundheitsförderung und Prävention müssen für alle zugänglich sein, unabhängig von Alter, sexueller Orientierung, Bildungsniveau, Herkunft sowie wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Status. Dieser Grundsatz ist Teil des übergeordneten Ziels, gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen.
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