Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ab 15. Mai 2021
Am 15. Mai 2021 trat eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft, die Pilotversuche mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken («Genusszwecken») ermöglicht. Die Versuche sollen eine wissenschaftliche Grundlage für eine zukünftige gesetzliche Regelung von Cannabis liefern. Die Änderung schafft mit dem neuen Artikel 8a BetmG die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich und zeitlich begrenzten, wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis.
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