Verbotene Betäubungsmittel im Rahmen von Bekämpfungsmassnahmen

Das BAG kann nach Artikel 8 Absatz 8 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) für den Umgang mit verbotenen Betäubungsmitteln Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn die Betäubungsmittel Bekämpfungsmassnahmen dienen.

Neue Aktivitäten fehlen?

Arbeiten Sie in einer Behörde / NPO / sonstigen Organisation im Bereich der Prävention, dann haben Sie hier die Möglichkeit ...

  • Artikel schreiben
  • Bilder herunterladen
  • Adressverzeichnis nutzen

Sie besitzen bereits ein Konto? Jetzt einloggen

Nach oben scrollen