Urteil Meta und YouTube: ungenügende Informationen Suchtrisiken
Ein Gericht in Los Angeles kam zum Schluss, dass Meta und YouTube fahrlässig handelten und Nutzende ungenügend über Suchtrisiken informierten. Es wird als wegweisendes Urteil beschrieben. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall in der US-Rechtsgeschichte. Digital-Fachanwalt Christian Solmecke spricht von einem «echten Paukenschlag für die gesamte Social-Media-Branche». Entscheidend sei der juristische Ansatz der Klägerseite.
Sucht
Weitere Themen
Über den Autor
Infodrog
Infodrog ist die vom Bundesamt für Gesundheit BAG eingesetzte Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht mit der gesetzlichen Grundlage im Betäubungsmittelgesetz, Artikel 29a Absatz 3.
Zur OrganisationNeue Aktivitäten fehlen?
Arbeiten Sie in einer Behörde / NPO / sonstigen Organisation im Bereich der Prävention, dann haben Sie hier die Möglichkeit ...
- Artikel schreiben
- Bilder herunterladen
- Adressverzeichnis nutzen
Sie besitzen bereits ein Konto? Jetzt einloggen