Digitale Interventionen richtig einsetzen: Orientierungsrahmen für Fachpersonen

Digitale Interventionen gewinnen in der Gesundheitsförderung und Prävention an Bedeutung. Ein im Juni 2025 publiziertes Whitepaper von Gesundheitsförderung Schweiz liefert praxisnahe Orientierungshilfen für Fachpersonen – inklusive Checkliste und Infoblatt zur rechtlichen Einordnung.

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Mobile Apps, Webplattformen und smarte Geräte ermöglichen es, gesundheitsförderndes Verhalten zu stärken, Prävention gezielt umzusetzen und Angebote besser zu vernetzen.

Artikeldetails

Digitale Mittel gezielt einsetzen

Ob Webplattform, App oder vernetztes Tool – digitale Interventionen bieten neue Wege, gesundheitsförderndes Verhalten zu stärken. Sie ermöglichen ein individuelles Coaching, fördern die Gesundheitskompetenz und unterstützen das Selbstmanagement. Damit eröffnen sie sowohl in den kantonalen Aktionsprogrammen (KAP) als auch in der Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) grosse Potenziale.

Rechtliche Fragen früh klären

Nicht jede digitale Intervention ist gleich unbedenklich. Verarbeitet eine Intervention aktiv Gesundheitsdaten, liefert sie personalisierte Empfehlungen und verfolgt sie einen medizinischen Zweck, kann sie unter die Medizinprodukteverordnung (MepV) fallen. Fachpersonen sind daher gut beraten, regulatorische Anforderungen bereits in der Konzeptphase zu prüfen. Eine einfache Checkliste hilft dabei, potenzielle Medizinprodukte frühzeitig zu identifizieren.

Praktische Unterstützung für die Projektplanung

Das Whitepaper von Gesundheitsförderung Schweiz erläutert, worauf es bei digitalen Gesundheitsinterventionen ankommt: Von Risikoklassen über ISO-Normen (z.B. ISO 13485, IEC 62304) bis zu Zertifizierungsprozessen. Es zeigt auf, welche Ressourcen Projektleitende einplanen müssen und wie sich rechtliche Verantwortung mit externen Partner*innen regeln lässt.

Hilfsmittel zur konkreten Umsetzung

Ein begleitendes Infoblatt fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen. Die Checkliste dient als Schnellbewertung: Fällt eine Intervention unter die MepV, ist ein Zertifizierungsverfahren nötig. Beide Materialien sind so konzipiert, dass sie bereits bei der Erarbeitung von Interventionen, in Ausschreibungen oder zur Qualitätssicherung eingesetzt werden können.

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