Alkoholpräventionsgesuche

Der Bund kann Alkoholpräventionsprojekte aufgrund Art.43a Alkoholgesetz unterstützen. Die Kohärenz wird dabei von einer zentralen Stelle gesichert. Das Bundesamt für Gesundheit prüft die eingereichten Gesuche auf Relevanz und den zu erwartenden Präventionseffekt.

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