Wer einen wissenschaftlichen Pilotversuch mit Cannabis zu Genusszwecken durchführen will, muss ein Präventions-, Jugendschutz- und Gesundheitsschutzkonzept einreichen. Welche Massnahmen sich dabei eignen, zeigt der «Orientierungsrahmen für die Pilotversuche mit Cannabis», den Infodrog im Auftrag des BAG erstellt hat.
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