Die Kantone spielen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Alkoholpolitik. Sie können z.B. Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften oder auch das Abgabealter regeln. Eine Liste informiert über die kantonalen Vorschriften.
Die Alkoholpolitik in der Schweiz stützt sich auf Rechtsbestimmungen. Geregelt werden Produktsicherheit, Herstellung und Handel. Es bestehen Vorschriften zum Gesundheits- und Jugendschutz. Testkäufe kontrollieren das Abgabeverbot an U16 bzw. U18-jährige.
In der Schweiz sind Bund und Kantone mit der Alkoholpolitik betraut. Sie erlassen auf ihrer jeweiligen Ebene gesetzliche Regelungen und finanzieren Alkoholpräventionsprojekte. Weitere Akteure sind Gemeinden und NGOs, die sich für Alkoholprävention einsetzen.
Alkoholmissbrauch kostet die Schweiz jährlich rund vier Milliarden Franken. Bund und Kantone gehen mit ihrer Alkoholpolitik dagegen vor. Auch Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen engagieren sich für die Alkoholprävention. Dabei koordinieren alle Beteiligten ihre Aktivitäten.
Die Strategie Sucht unterscheidet die Konsum- oder Verhaltensweisen nach ihrer Intensität und damit verbundenen Risiken für das Individuum und die Gesellschaft.
Cannabis ist in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Die Verschreibung zu medizinischen Zwecken von nicht zugelassenen Arzneimitteln auf Cannabisbasis ist unter gewissen Umständen erlaubt.
Krebs ist ein Sammelbegriff für über hundert verschiedene Krankheiten, welche gemeinsame Merkmale aufweisen. In der Schweiz ist Krebs die zweithäufigste Todesursache und ist für rund einen Viertel der Todesfälle verantwortlich.
Kindheit und Jugend beeinflussen die spätere Gesundheit. Wir setzen uns für das gesundheitliche Wohl von Kindern und Jugendlichen ein: zum Beispiel mit Impfempfehlungen, Sexualaufklärung, Motivation zur Bewegung oder Information zu illegalen Substanzen und gefährlichen Chemikalien.
Für einen wirksamen Jugendschutz sind rechtliche Rahmenbedingungen wie Abgabe- oder Werbeverbote nötig. Daneben braucht es aber auch Anreize, auf Suchtmittel zu verzichten.
Gesetzliche Rahmenbedingungen beim Suchtmittelkonsum dienen dem Schutz der Bevölkerung. Der unbefugte Umgang mit Betäubungsmitteln ist strafbar und sie dürfen nur mit Ausnahmegenehmigungen produziert oder gehandelt werden.
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