Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien), welche den Verkauf und/oder den Konsum von Alkohol zu bestimmten Zeiten und Anlässen verbieten oder einschränken.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) betreffend der Preisgestaltung sowie das Angebot von nicht-alkoholischen Getränken im Vergleich zu alkoholischen Getränken.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) betreffend Einschränkung und Verboten von Alkoholwerbung und Alkoholsponsoring.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinie), welche den Verkauf und/oder den Konsum von Alkohol an bestimmten Orten verbieten oder einschränken.
Die Kantone spielen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Alkoholpolitik. Sie können z.B. Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften oder auch das Abgabealter regeln. Eine Liste informiert über die kantonalen Vorschriften.
Die Alkoholpolitik in der Schweiz stützt sich auf Rechtsbestimmungen. Geregelt werden Produktsicherheit, Herstellung und Handel. Es bestehen Vorschriften zum Gesundheits- und Jugendschutz. Testkäufe kontrollieren das Abgabeverbot an U16 bzw. U18-jährige.
In der Schweiz sind Bund und Kantone mit der Alkoholpolitik betraut. Sie erlassen auf ihrer jeweiligen Ebene gesetzliche Regelungen und finanzieren Alkoholpräventionsprojekte. Weitere Akteure sind Gemeinden und NGOs, die sich für Alkoholprävention einsetzen.
Alkoholmissbrauch kostet die Schweiz jährlich rund vier Milliarden Franken. Bund und Kantone gehen mit ihrer Alkoholpolitik dagegen vor. Auch Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen engagieren sich für die Alkoholprävention. Dabei koordinieren alle Beteiligten ihre Aktivitäten.
Die Strategie Sucht unterscheidet die Konsum- oder Verhaltensweisen nach ihrer Intensität und damit verbundenen Risiken für das Individuum und die Gesellschaft.
Cannabis ist in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Die Verschreibung zu medizinischen Zwecken von nicht zugelassenen Arzneimitteln auf Cannabisbasis ist unter gewissen Umständen erlaubt.
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