Die Kantone spielen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Alkoholpolitik. Sie können z.B. Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften oder auch das Abgabealter regeln. Eine Liste informiert über die kantonalen Vorschriften.
Die Alkoholpolitik in der Schweiz stützt sich auf Rechtsbestimmungen. Geregelt werden Produktsicherheit, Herstellung und Handel. Es bestehen Vorschriften zum Gesundheits- und Jugendschutz. Testkäufe kontrollieren das Abgabeverbot an U16 bzw. U18-jährige.
Besteuerung, Werbeverbote, Promille- und Altersgrenzen: Die Alkoholpolitik in Europa unterscheidet sich von Land zu Land. Die angebotene Datenbank bietet einen Überblick und ermöglicht Vergleiche.
Mit der Verabschiedung des Nationalen Programms Alkohol (NPA) durch den Bundesrat, erhielt das Bundesamt für Gesundheit 2008 den Auftrag, mit einer kohärenten Alkoholpolitik auf den Ebenen von Bund und Kantonen dem problematischen Alkoholkonsum und der Alkoholabhängigkeit entgegenzuwirken. Ab 2017 geben die Strategie Nichtübertragbare Krankheiten und die Strategie Sucht die Stossrichtungen der Alkoholpolitik des Bundes vor.
In der Schweiz sind Bund und Kantone mit der Alkoholpolitik betraut. Sie erlassen auf ihrer jeweiligen Ebene gesetzliche Regelungen und finanzieren Alkoholpräventionsprojekte. Weitere Akteure sind Gemeinden und NGOs, die sich für Alkoholprävention einsetzen.
Alkoholmissbrauch kostet die Schweiz jährlich rund vier Milliarden Franken. Bund und Kantone gehen mit ihrer Alkoholpolitik dagegen vor. Auch Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen engagieren sich für die Alkoholprävention. Dabei koordinieren alle Beteiligten ihre Aktivitäten.
Krebs ist ein Sammelbegriff für über hundert verschiedene Krankheiten, welche gemeinsame Merkmale aufweisen. In der Schweiz ist Krebs die zweithäufigste Todesursache und ist für rund einen Viertel der Todesfälle verantwortlich.
Kindheit und Jugend beeinflussen die spätere Gesundheit. Wir setzen uns für das gesundheitliche Wohl von Kindern und Jugendlichen ein: zum Beispiel mit Impfempfehlungen, Sexualaufklärung, Motivation zur Bewegung oder Information zu illegalen Substanzen und gefährlichen Chemikalien.
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