Die EKSN über die Tabakprodukteverordnung: Eine gute Grundlage mit Verbesserungspotenzial
Die EKSN begrüsst in ihrer Stellungnahme zur Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) den Vorschlag des Bundesrates, fordert jedoch einige Änderungen.
Zusammenfassend ist die EKSN der Ansicht, dass die TabPV insgesamt eine gute Grundlage darstellt, aber noch Verbesserungspotenzial birgt, insbesondere in Bezug auf die Massnahmen zur Produktkontrolle, die Warnhinweise, die Testkäufe und die Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip. Verschiedene technische Präzisierungen müssen noch vorgenommen werden, um mögliche Schlupflöcher zum Nachteil der im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Gesundheit zu vermeiden.
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Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN)
Seit dem 1. Januar 2020 berät die EKSN den Bundesrat und die Bundesverwaltung in grundsätzlichen Fragen zu Sucht, zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und zu politischen Geschäften in diesem Zusammenhang.
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