«Schadensminderung» und/oder «Risikominderung»?
Es existiert aktuell keine einheitliche Definition der Schadensminderung. Dies erschwert die Entwicklung eines Konzepts. Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) möchte hier mehr Klarheit schaffen
Der Begriff «Schadensminderung» ist vielschichtig und wird bis heute von verschiedenen Akteuren unterschiedlich verwendet. Unklarheiten und Unschärfen des Begriffs erschweren die Entwicklung eines anwendbaren und transparenten Konzeptes von Schadensminderung. Zeitgleich besteht ein Bedarf eines ausgearbeiteten Konzeptes von Schadensminderung als Rahmen von benennbaren Massnahmen, die sich finanzieren, erforschen und systematisch auf verschiedene psychoaktive Produkte anwenden lassen.
Die EKSN hat sich zum Ziel gesetzt eine fachlich korrekte, intellektuell vertretbare und auch politisch operationalisierbare Begriffsdefinition zu benutzen, die im Rahmen der Kommissionsarbeit auf alle psychoaktiven Produkte anwendbar ist, also auch explizit auf legale Produkte. Die Kommission möchte in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch eine Begriffsdefinition festlegen.
Über den Autor
Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN)
Seit dem 1. Januar 2020 berät die EKSN den Bundesrat und die Bundesverwaltung in grundsätzlichen Fragen zu Sucht, zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und zu politischen Geschäften in diesem Zusammenhang.
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