Leitfaden Meldepflicht
Wenn Jugendarbeitende oder Fachpersonen in der Arbeit mit Kindern und Familien den Eindruck haben, ein Kind sei gefährdet, sind sie verpflichtet, diesen Verdacht zu melden. Der Leitfaden Meldepflicht der MOJUGA Stiftung beschreibt das korrekte Vorgehen und ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen KESB, Kantonsverwaltungen, Fachstellen und Verbänden entstanden. Er steht Fachpersonen aus den Kantonen Zürich, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau als übersichtliche Broschüre zur Verfügung.
Über den Autor
MOJUGA Stiftung für Kinder- und Jugendförderung
Die eidgenössische Stiftung mit Sitz im Kanton Zürich setzt sich in der ganzen Schweiz für die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ein. Ihre Haupttätigkeitsbereiche liegen in der Frühen Förderung, der Offenen Jugendarbeit, der Vernetzung jugendrelevanter Akteure und in der Beratung von Jugendlichen, Eltern und Gemeinden.
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