Es braucht mehr Schadensminderung!

Angebote zur Schadensminderung wurden seit dem Verschwinden der offenen Drogenszenen kaum mehr weiterentwickelt. Dabei liesse sich das Prinzip der Schadensminderung auch auf andere Bereiche ausweiten, um den Konsum von psychoaktiven Substanzen sicherer zu gestalten. In dem Artikel vom Zentrum für Suchtmedizin (Arud) wird aufgezeigt, was es braucht, um den Konsum sicherer zu gestalten.

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Infodrog ist die vom Bundesamt für Gesundheit BAG eingesetzte Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht mit der gesetzlichen Grundlage im Betäubungsmittelgesetz, Artikel 29a Absatz 3.

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