Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Lachgasverbot nicht ein
Das Bundesgericht hat das Urteil publiziert, wonach es auf eine Beschwerde gegen Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichtes Basel-Stadt gegen die Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken nicht eintritt. Mit dem nun gefällten Urteil des Bundesgerichts werden die Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts definitiv rechtskräftig: Die Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken ist verboten.
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