Kontoeinrichtung und -verwaltung

Wer kann ein Konto auf prevention.ch einrichten?

Um vom BAG als Partner der Plattform prevention.ch anerkannt zu werden, muss eine Organisation zuerst einen entsprechenden Antrag gestellt und die allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptiert haben. Sie muss sich zudem jederzeit an die Charta der Plattform prevention.ch halten (diese Unterlagen werden bei Beantragung eines Kontos zugestellt). Anträge auf Eröffnung eines Kontos werden einzeln bearbeitet.

Eine Organisation kann nur ein Konto einrichten, auf das ein oder mehrere Benutzerprofile zugreifen können. Einzelpersonen oder Personen, die keiner Organisation angehören, können kein individuelles Profil erstellen.

Wie muss ich vorgehen, um ein Konto für meine Organisation einzurichten?

Um ein Konto für eine Organisation einzurichten, müssen Sie zuerst einen entsprechenden Antrag auf der Login-Seite von prevention.ch stellen.

Sie müssen dann die per Mail zugestellten Unterlagen – Nutzungsbedingungen und Charta der Website – akzeptieren und deren ständige Einhaltung bestätigen, indem Sie sie umgehend unterzeichnen und zurücksenden.

Die Redaktion prüft die Anträge auf Kontoeröffnung einzeln und behält sich das Recht vor einen Antrag anzunehmen oder abzulehnen.

Wie ein Profil angelegt wird, können Sie in der Anleitung zur Nutzung und Publikation nachlesen, die in deutscher und französischer Sprache vorliegt.

Welche personenbezogenen Daten werden auf der Plattform gespeichert?

Nur die von den Benutzerinnen und Benutzern übermittelten und ausgefüllten Daten werden auf der Plattform gespeichert. In keinem Fall werden diese Daten an Dritte weitergegeben oder in einem anderen Zusammenhang verwendet. Die Plattform erhebt keine personenbezogenen Daten über die Nutzung der Plattform.

Welches Format muss mein Passwort haben? Wann muss ich es ändern?

Ein Passwort muss mindestens zwölf Zeichen umfassen. Es muss Klein- und Grossbuchstaben, mindestens eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten. Jedem Benutzer der Plattform wird empfohlen, es regelmässig, z. B. einmal im Monat, zu ändern. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Passwort nicht durch eine Variante des ursprünglichen Passworts zu ersetzen (inkrementelles Passwort), sondern ein neues, völlig anderes Passwort zu erstellen.

Ich habe mein Passwort vergessen. Wie kann ich auf mein Konto zugreifen?

Klicken Sie auf der Login-Seite auf die Schaltfläche «Passwort vergessen» und folgen Sie den Anweisungen zum Erstellen eines neuen Passworts. Sollte der Vorgang fehlschlagen, wenden Sie sich an die Redaktion unter: prevention@bag.admin.ch

Unser Account Manager hat unsere Organisation verlassen. Wie kann ich den Account Manager ändern?

In diesem Fall bitten wir Sie, uns die E-Mail-Adresse, den Vor- und Nachnamen des neuen Account Managers mitzuteilen, damit wir die notwendigen Änderungen vornehmen können.

Wenden Sie sich dazu an die Redaktion unter: prevention@bag.admin.ch

Wie kann ich mein Konto löschen?

Wenn Sie nicht mehr beim Projekt prevention.ch mitwirken und deshalb Ihr Konto löschen möchten, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir die Löschung vornehmen können.

Veröffentlichung von Inhalten

Gibt es eine redaktionelle Linie, an die man sich halten sollte?

Der Inhalt und der Ton der veröffentlichten Artikel liegen im Ermessen der jeweiligen Partnerorganisation, solange die redaktionelle Charta der Plattform eingehalten wird. Die Artikel liegen in der alleinigen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser.

Wie erfasse ich eine Veranstaltung?

Klicken Sie oben rechts auf «Artikel schreiben» . Wählen Sie dann links unter «Einträge» die Rubrik «Events». So können Sie Veranstaltungen erfassen, die unter www.prevention.ch/events erscheinen.

Wie weise ich die richtigen Kategorien zu?

Wer einen Artikel publizieren will, kann diesen zahlreichen Kategorien zuordnen (z.B. Wissen, Publikationen, thematische Tags wie NCD, Bewegung, Tabak usw., aber auch zu Kategorien wie Lebensphase oder Region). Wer bei der Zuordnung der Kategorien unsicher ist, soll sich folgende Frage stellen: Auf welcher Themenseite soll es den Artikel anzeigen? Macht es Sinn, dass dieser Artikel bei der Suche nach dieser Kategorie angezeigt wird? Oder auch: Unter welchem Begriff würde ich selber nach einem solchen Inhalt suchen?

Warum wird der Inhalt vor der Veröffentlichung validiert? Wie lange dauert diese Validierung?

Die Validierung von Inhalten vor der Veröffentlichung ermöglicht, ein hohes Qualitätsniveau auf der Plattform zu gewährleisten. Jeder Inhalt wird von der Redaktion einzeln validiert. Diese Validierung betrifft die Form und Vollständigkeit des Artikels. Der Validierungsprozess kann bis zu drei Arbeitstage dauern. Im Falle eines unvollständigen Artikels oder eines zu diskutierenden Themas werden die Verfasser des Artikels innerhalb dieser Frist von der Redaktion kontaktiert.

Was bedeuten die unterschiedlichen Farben bei den Beiträgen?

Die BAG-Beiträge erscheinen mit rotem Hintergrund, die Beiträge aller anderen Organisationen mit blauem Hintergrund. Ist ein Beitrag auch Teil einer von der Redaktion erstellen Sammlung, erscheint er mit einem animierten Hintergrund in rot und blau.

Kann ich Artikel veröffentlichen, die sich nicht mit Sucht, psychischer Gesundheit oder Prävention nichtübertragbarer Krankheiten befassen?

Nein, die auf der Website veröffentlichten Artikel befassen sich ausschliesslich mit den Themen Sucht, Prävention nichtübertragbarer Krankheiten oder psychische Gesundheit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Inhalte zu publizieren, die damit zusammenhängende Themen anschneiden, z. B. Umweltschutz, Raumplanung, soziale Fragen, Schulfächer.

Welche Sprachebene und welcher Stil sind für die Texte meiner Organisation zu wählen?

Die Inhalte richten sich an ein Publikum aus Fachpersonen, die in den Bereichen Sucht, Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und psychische Gesundheit tätig sind. Die Sprachebene sollte jedoch die Texte für alle zugänglich machen. Der Stil steht Ihnen frei. Redaktionelle Tipps sind in der Charta der Plattform zu finden.

Kann eine Organisation kommerzielle Dienstleistungen oder Artikel auf prevention.ch zum Verkauf anbieten?

Nein, es wird in der Charta untersagt, kommerzielle Dienstleistungen oder Artikel zum Verkauf anzubieten, Spendenaufrufe zu machen oder um finanzielle Beteiligungen zu bitten. Ein Unternehmen kann seine Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention veröffentlichen, darf aber seine Waren und Dienstleistungen nicht zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten.

Es ist jedoch möglich, Projektfinanzierungsquellen für andere Organisationen zu publizieren.

Darf eine Organisation Inhalte veröffentlichen, die für religiöse oder politische Haltungen werben?

Nein, die Plattform ist unabhängig, und eine Partnerorganisation darf auf der Plattform weder direkt noch indirekt für religiöse oder politische Haltungen werben.

Kann ich Artikel von anderen Personen oder Organisationen veröffentlichen, die nicht Partner von prevention.ch sind?

Nein, es dürfen nur eigene Inhalte publiziert werden.

Mehrere Organisationen haben an einem Projekt gearbeitet. Wer soll den Artikel veröffentlichen?

Nur eine Partnerorganisation von prevention.ch darf auf der Website publizieren. Sie kann jedoch die Co-Autoren im Text und/oder in der Einleitung des Artikels nennen. Die erforderliche Koordination zwischen den Projektpartnern muss erfolgen, bevor der Artikel online gestellt wird.

Wie reagiert man auf einen Artikel oder nimmt selbst Kommentare zu einem publizierten Artikel entgegen?

Um den Verfasser oder die Verfasserin eines Artikels zu kontaktieren, verwenden Sie bitte die Kontaktdaten der Organisation in deren Profil und nennen Sie den Titel des entsprechenden Artikels auf prevention.ch.

Wie lange bleibt mein Artikel aufgeschaltet? Kann mein Artikel gelöscht werden? Welche Politik betreibt die Plattform diesbezüglich?

Artikel können von ihrem Verfasser jederzeit geändert oder gelöscht werden. Da prevention.ch eine aktuelle Austauschplattform sein soll – und kein Archiv – wird darum gebeten, Inhalte zurückzuziehen, die im aktuellen Kontext nicht mehr von Nutzen sind. In diesem Sinne erlaubt sich die Redaktion zwecks Qualitätssicherung, die Verfasserinnen und Verfasser von offensichtlich veralteten Artikeln in regelmässigen Abständen zu kontaktieren.

Es ist auch möglich, im Vorfeld dafür zu sorgen, dass ein Artikel automatisch zurückgezogen wird. Dazu können Sie ihm auf der Publikationsoberfläche ein Enddatum zuweisen. Bei Projekten ist es möglich, durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf der Publikationsoberfläche anzuzeigen, dass das Projekt nun abgeschlossen ist.

Ich benötige ein Bild aus der Mediathek. Brauche ich eine Bewilligung, um es herunterzuladen?

Alle Bilder in der Mediathek stehen den Partnerorganisationen zur freien Verfügung. Sie können sie herunterladen, wenn Sie eingeloggt sind, und mit Angabe der Quelle «prevention.ch – BAG» frei für Ihre digitalen oder gedruckten Publikationen verwenden. Sie dürfen sie jedoch nicht an Dritte weitergeben oder kommerziell nutzen.

Kann ich Bilder, Audio- oder Videodateien in die Mediathek laden?

Partnerorganisationen können ihre Bilder oder Videos den anderen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, sie dürfen sie frei verwenden und reproduzieren.

Bei Audio- und Videodateien ist es derzeit nur möglich, auf die Plattformen anchor.fm und YouTube zu verlinken.