Cannabis
Cannabis gehört zu den ältesten bekannten Nutz- und Heilpflanzen. Seit den 1970er-Jahren ist es die am häufigsten konsumierte illegale Substanz. Der berauschende Wirkstoff ist Tetrahydrocannabinol (THC). Als psychoaktive Droge wird Cannabis als Marihuana (getrocknete Blüten) oder als Haschisch (Harz der Blüten) meist mit Tabak vermischt geraucht. Seltener wird es in Form von Esswaren oder Getränken konsumiert. Der Konsum und Besitz von Cannabis mit über 1% THC ist gesetzlich verboten.
Knapp 40% der Männer und über ein Viertel der Frauen haben in ihrem Leben mindestens einmal Cannabis probiert. Hochgerechnet haben rund 222'000 Personen in der Schweiz im Monat vor der Befragung Cannabis konsumiert. Knapp 1% der Bevölkerung nimmt es täglich ein. Weniger als 4% konsumieren problematisch, das heisst mit dem Risiko einer kritischen Lebensentwicklung und/oder Abhängigkeit. Diese kleine Gruppe verursacht die grössten gesellschaftlichen Kosten.
Es gibt keinen risikofreien Cannabiskonsum. Das Rauchen von Cannabis schädigt die körperliche Gesundheit. Cannabis vom Schwarzmarkt hat einen unbekannten THC-Gehalt und kann zudem verunreinigt sein. Entscheidend ist, wer wie viel und in welcher Situation konsumiert. Bei einem dauerhaften Konsum kann sich eine psychische Abhängigkeit entwickeln.
Vor allem jüngere Menschen konsumieren Cannabis. Sie haben wegen der körperlichen und psychischen Entwicklung ein erhöhtes Risiko für negative Folgen. THC kann die Konzentrations- und Lernfähigkeit verringern und längerfristig die schulischen Leistungen und den Aufbau sozialer Kompetenzen beeinträchtigen. Je früher mit dem Konsum begonnen wird, desto höher ist das Risiko. Deshalb sind Präventionsmassnahmen in der Schule und frühe Intervention bei gefährdeten Jugendlichen erforderlich.
Als Heilpflanze gewinnt Cannabis seit einigen Jahren wieder zunehmend an Bedeutung. Das 2008 revidierte Betäubungsmittelgesetz ermöglicht dies: Mit Ausnahmebewilligungen des BAG können sich Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneimitteln behandeln lassen. Allein 2019 hat das BAG fast 3000 solcher Ausnahmebewilligungen erteilt. Mit einer erneuten Gesetzesanpassung soll es Ärztinnen und Ärzten in Zukunft möglich sein, Cannabisarzneimittel unbürokratisch zu verschreiben.
Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter 1% sind betäubungsmittelrechtlich legal. Der Verkauf solcher THC-armen Cannabisprodukten als Tabakersatz hat beträchtlich zugenommen. Der ebenfalls im Cannabis enthaltene, nicht berauschende Wirkstoff Cannabidiol (CBD) wird populärer. Diskutiert werden dabei auch mögliche therapeutische Anwendungen, zum Beispiel als Ersatzprodukt für berauschenden Cannabis in der Schadensminderung oder als Arzneimittel, da CBD nicht abhängig macht.